Vor-Ort-Anmeldung, von MitarbeiterInnen
Ab 1.1.2019 ist die sogenannte Mindestangaben-Anmeldung nicht mehr möglich und das aktuell gebräuchliche Faxformular wird ab diesem Zeitpunkt ungültig. Nunmehr steht die reduzierte Vollmeldung von Dienstnehmern zur Verfügung, die vom Datenumfang aber stark eingeschränkt wurde.
Es ist nur mehr in Ausnahmefällen möglich, eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt mittels eines neuen Faxformulares (313.2 KB) per Fax (05 0766 1461) oder Telefon (05 0766 1460) zu erstatten. Diese ist dann möglich, wenn Personen NICHT vor Arbeitsantritt mittels elektronischer Datenfernübertragung unter Verwendung der reduzierten Vollmeldung angemeldet werden können (zBsp. weil die Datenfernübertragungseinrichtung ausgefallen ist etc.)
Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.
Für fallweise Beschäftigte gibt es eine eigene Anmeldung (bisherige Mindestangabenmeldung für fallweise Beschäftigte) über ELDA bzw. kann diese ebenfalls unter obigen bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA App erfasst werden.
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